Flugplatzordnung

  1. Platzhalter ist der MFC-Crawinkel e.V.
  2. Die Benutzung des Modellfluggeländes ist nur den Mitgliedern des MFC-Crawinkel e.V. erlaubt.
    Gastpiloten sind verpflichtet sich beim Vorstand, bei (Vereinsmitgliedern) bzw. beim Flugleiter anzumelden. Mit der schriftlichen Eintragung ins Flugleiterbuch erwirbt der Gastflieger eine Tagesmitgliedschaft. Für Erwachsene sind 2,50 € und für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre 0 € zu zahlen. Gastpiloten haben sich über die Platzordnung zu informieren und diese ist unbedingt einzuhalten.
  3. Der Betrieb von Modellflugzeugen ist nur mit gültiger Haftpflichtversicherung Ein schriftlicher Nachweis ist dem Flugleiter vorzulegen.
  4. Flugbetrieb ist nur in den Flugsektoren 300m nördlich, 300m östlich und 300m westlich Die maximale Aufstiegshöhe beträgt 300m über Grund.
    Das Überfliegen des Parkraumes, des Vorbereitungsraumes, sowie des Zuschauerraumes ist verboten. Es ist ausreichend Sicherheitsabstand einzuhalten.
  5. Es dürfen nur Flugmodelle bis maximal 25 kg Abfluggewicht betrieben werden.
  6. Alle Flugmodelle mit einem Abfluggewicht über 250g müssen gemäß aktueller LuftVO mit geeigneten Kennzeichnungsschildern versehen sein.
  7. Es dürfen nicht mehr als 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor (Kolbenmotore) gleichzeitig betrieben.
    Kolbenmotore dürfen maximal 73 dB(A)/25m und Turbinenstrahltriebwerke maximal 90 dB(A)/25m Schallemission verursachen. Das ist für jedes Modell durch ein Messprotokoll (Lärmpass) vom Halter nachzuweisen. Der Flugbetrieb ist so durchzuführen, dass jede Lärmbelästigung der Bevölkerung unterbleibt
  8. Für Flugmodelle gelten folgende Betriebszeiten:
    • mit Verbrennungsmotor oder Turbinentriebwerk:
      Montag bis Samstag: von 8.00 bis 20.00 Uhr
      An Sonn- und Feiertagen: von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
      Jedoch frühestens eine Stunde nach Sonnenaufgang und spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang.
    • mit elektrischen Antrieb über 5 kg Abfluggewicht:
      Montag bis Sonntag: von 8.00 bis 20.00 Uhr
      Jedoch frühestens eine Stunde nach Sonnenaufgang und spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang.
    • mit elektrischen Antrieb bis 5 kg Abfluggewicht:
      Montag bis Sonntag: von 8.00 bis 24.00 Uhr
      Ab 20.00 Uhr müssen diese Flugmodelle Zusammenstoß-Warnlichter besitzen, welche auf sie aufmerksam machen und Positionslichter, die den Flugweg eines Luftfahrzeugs relativ zu einem Beobachter anzeigen. Es dürfen keine anderen Lichter geführt werden, die mit diesen Lichtern verwechselt werden können.
  9. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften Für Sender mit fester Funkfrequenz ist eine Frequenzüberwachung durch Frequenzbelegungstafel mit Marken zu verwenden.
  10. Der MFC-Crawinkel e.V. (Flugleiter) behält sich das Recht zur Prüfung der Flugmodelle sowie Fernsteuerung vor und kann eine Benutzung auf dem Modellfluggelände untersagen. Bei Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen, bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde.
  11. Während des Flugbetriebes ist ein Windsack aufzustellen, der von den Modellpiloten jederzeit eingesehen werden kann.
  12. Jeder aktiv steuernde Pilot hat sich in das Modellflugbuch einzutragen.
  13. Bei Modellflugbetrieb mit mehr als 3 gleichzeitig in der Luft befindlichen Modellen ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Während dieser Tätigkeit darf er selbst kein Modell steuern. Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
  14. Jeder Modellpilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird. Die Sauberkeit und Ordnung des Modellflugplatzes ist zu gewährleisten.
  15. Bei gleichzeitigen Flugbetrieb von mehreren Flugmodellen, haben sich die Piloten so aufzustellen, das eine gegenseitige Verständigung jederzeit möglich ist. Landungen sind anzusagen und haben Vorrang.
  16. Bei Flugbetrieb dürfen sich Zuschauer und alle nicht aktiv am Flugbetrieb beteiligten Personen, nur hinter dem Schutzzaun (Vorbereitungsraum, Zuschauerraum, Parkplatz) aufhalten.
  17. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer in Erster Hilfe ausgebildeten Person (§19 der Fahrerlaubnis-Verordnung) durchgeführt werden. Eine Erste – Hilfe –  Ausrüstung, (PKW- Verbandskasten) ist bereitzuhalten.

 

Der Vorstand            9/2017

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